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Das deutsche Recht verlangt einige formelle Erklärungen, also versuchen wir das mal so kurz wie möglich.

Also, es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.